Bevölkerung und ausländische Bevölkerung nach den häufigsten Staatsangehörigkeiten
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Quellen

Einheit:
Anzahl am 1. Januar
Saarland: Ausländerzentralregister.
Lorraine: INSEE, Recensements de la population.
Luxembourg: Population calculée par le STATEC.
Rheinland-Pfalz: Ausländerzentralregister.
Wallonie: SPF Economie - Direction générale Statistique - Statbel - Statistiques démographiques.
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Definitionen

Bevölkerung

Die Bevölkerungszahlen werden auf der Grundlage der Volkszählungen, der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegungen (Geburten und Sterbefälle) und der Wanderungsstatistik fortgeschrieben. In Wallonien stammt die Bevölkerungszahl aus dem nationalen Bevölkerungsregister, mit Ausnahme der Fruchtbarkeitsziffer, die anhand der Daten vom Standesamt berechnet wird.

Die Bevölkerung umfasst alle Personen, die im Staatsgebiet wohnen, mit Ausnahme der Personen mit Kurzaufenthalt (Touristen, Saisonarbeiter).

Saarland und Rheinland-Pfalz
Nicht zur Bevölkerung zählen Angehörige der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit Ihren Familien.

Die natürlichen Bevölkerungsbewegungen werden von den Standesämtern gemeldet.
Die Wanderungsbewegungen werden von den Meldebehörden mitgeteilt.

Für die Jahre bis einschließlich 2010 ist die Volkszählung 1987 die Fortschreibungsbasis, ab dem Jahr 2011 wird die Bevölkerung auf der Grundlage des Zensus 2011 fortgeschrieben. Dadurch unterliegt die Zeitreihe einem Strukturbruch.

Lorraine
Die Daten zu Bevölkerung (nach Geschlecht, Alter, Nationalität, Wohnort…) stammen aus der Volkszählung. Bis einschließlich 1999 fand alle acht bis neun Jahre eine vollständige Volkszählung statt. Seit Januar 2004 ersetzt eine jährliche Stichprobe die traditionelle Zählung. Der Bevölkerungsstand errechnet sich nun für fünf aufeinanderfolgende Jahre auf Basis von fünf Jahresstichproben. Die Daten ermöglichen es nicht mehr, eine jährliche Veränderungsrate zu errechnen, sondern eine fünfjährliche Veränderungsrate. Die detaillierten Resultate zum Jahr N werden im Jahr N+3 veröffentlicht. Für neuere Daten werden Schätzungen gemacht welche auf dem Personenregister und Schätzungen des Wanderungssaldos basieren.
Die Bevölkerung einer Gemeinde umfasst alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz auf dem Gebiet der Gemeinde haben, auch in einer Sammelunterkunft, sowie alle Personen, die in einer Haftanstalt auf dem Gebiet der Gemeinde wohnen, dazu Obdachlose, die sich auf dem Gebiet der Gemeinde aufhalten, und Personen, die in einer mobilen Unterkunft auf dem Gebiet der Gemeinde wohnen.
Zwischen den Volkszählungen werden mit Hilfe der Daten aus dem Personenregister (Geburten, Sterbefälle) Schätzungen zum Bevölkerungsstand und zum Wanderungssaldo errechnet.

Wallonie
Seit 1988 werden die Bevölkerungsdaten sowie die wichtigsten Indikatoren auf der Basis des nationalen Registers errechnet. Dieses elektronische Register ist Nachfolger der kommunalen Register, die jede demografische Veränderung der Haushalte aufzeichneten. Die Regionaldirektion Statistik erhält die Daten vom nationalen Register. Die Daten vor 1988 stützten sich ausschließlich auf die Gemeindedaten, die auf der vorherigen zehnjährlichen Volkszählung (1981) aufbauten. Zur wallonischen Bevölkerung zählen keine politischen Flüchtlinge. Diese werden jedoch von Eurostat erfasst.

Ausländische Bevölkerung

Die ausländische Bevölkerung wird nach einem Nationalitätskriterium definiert: Ausländer sind alle Personen, die in einem Land wohnen, aber nicht die ensprechende Staatsbürgerschaft besitzen.

Bei Bezug auf die Europäische Union gilt die jeweils aktuelle EU-Mitgliedschaft.

Saarland und Rheinland-Pfalz
In der Ausländerstatistik werden Ausländer-/innen nachgewiesen, die am Ende des jeweiligen Berichtsjahres in Deutschland ansässig waren und in dem allgemeinen Datenstand des Ausländerzentralregisters erfasst waren. In der Regel nicht im allgemeinen Datenstand dieses Registers nachgewiesen werden beispielsweise Personen, die sich nur vorübergehend in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, sowie Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte und ausländischer diplomatischer und konsularischer Vertretungen mit ihren Familienangehörigen.

Lorraine
Französische Staatsbürger mit weiterer Staatsbürgerschaft gelten in Frankreich als Franzosen. Ein Ausländer muss nicht zwingend eingewandert sein, er kann auch in Frankreich geboren sein (vor allem Minderjährige).

Von den Ausländern, die sich zum Zeitpunkt der Zählung in Frankreich aufhalten, werden nur jene gezählt, die ihren ständigen Wohnsitz in Frankreich haben oder dort arbeiten oder studieren (ständig Beschäftigte, Praktikanten, Studenten sowie ggf. ihre Familien), außer Saisonarbeitern und Grenzgängern. Außer Betracht bleiben auch die ausländischen Mitglieder des diplomatischen Corps, während das ausländische (Verwaltungs-, technische oder Dienst-) Personal der ständigen Botschaften in Frankreich mitgezählt wird. Ebenfalls nicht erfasst werden Touristen und Personen mit Kurzzeitaufenthalt in Frankreich.

Wallonie
Für Ausländer aus der Europäischen Union gilt die jeweils aktuelle Mitgliedschaft der EU-28.