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ILO-Konzept

Die Erwerbsbeteiligung wird EU-weit anhand der Arbeitskräfteerhebung (Labour Force Survey – LFS) gemessen. Die zugrunde gelegten Definitionen beruhen auf dem Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Danach gliedert sich die Bevölkerung nach ihrer Beteiligung am Erwerbsleben in Erwerbstätige, Erwerbslose und Nichterwerbspersonen, wobei Erwerbstätige und Erwerbslose zu den Erwerbspersonen zusammengefasst werden.

  • Als Erwerbstätige gelten alle Personen im erwerbsfähigen Alter (ab 15 Jahren), die während der Berichtszeit als Arbeitnehmer/-innen oder als Selbstständige bzw. als mithelfende Familienangehörige eine auf den wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Tätigkeit ausgeübt haben.  Als Erwerbstätigkeit gilt bereits eine bezahlte Arbeit ab einer Wochenstunde (auch Selbstständigkeit und Beschäftigung als mithelfende Familienangehörige).
  • Erwerbslose sind Personen im erwerbsfähigen Alter (ab 15 Jahren), die während der Berichtszeit keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, für eine Beschäftigung zur Verfügung stehen und aktiv auf Arbeitsuche sind (siehe auch Definition "Erwerbslosenquote").
  • Zu den Erwerbspersonen zählen die Erwerbstätigen und die Erwerbslosen.
  • Nichterwerbspersonen sind Personen, die normalerweise keinem Erwerb nachgehen wie zum Beispiel nicht berufstätige Ehepartner/-innen. Die Nichterwerbspersonen bilden die Differenz zwischen der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter und den Erwerbspersonen.

Die Periodizität und der Stichprobenumfang der EU-Arbeitskäfteerhebung sind von Staat zu Staat unterschiedlich.

In Deutschland ist die EU-Arbeitskräfteerhebung in den Mikrozensus integriert.